Nebenberuflich selbstständig in Deutschland: Schritt für Schritt (2026)
Gewerbe anmelden, Finanzamt, Kleinunternehmerregelung, Krankenversicherung: Was du 2026 wissen musst, wenn du neben dem Job selbstständig startest.
Von Daniel Nebel Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Eine selbstständige Nebentätigkeit ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und informiere deinen Arbeitgeber, wenn dort eine Anzeigepflicht steht.
- Für Direktvertrieb meldest du ein Gewerbe an (meist 15 bis 60 €) und füllst innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER aus.
- Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) zahlst du keine Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
- Als Angestellter bleibst du über deinen Job krankenversichert, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist, also weniger Zeit und Einkommen bringt als dein Job.
- Dein Gewinn wird mit deinem Gehalt zusammen versteuert. Bis 410 € Nebeneinkünfte im Jahr bleiben für Angestellte steuerfrei.
Neben dem Job ein eigenes Business aufbauen, ohne gleich alles zu kündigen: Für viele ist das der realistischste Weg in die Selbstständigkeit. Die Bürokratie wirkt am Anfang abschreckend, ist aber überschaubar. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Schritte in Deutschland nötig sind und worauf du bei Steuern und Versicherung achten musst.
Was heißt „nebenberuflich selbstständig“?
Nebenberuflich selbstständig bist du, wenn du neben deiner Hauptbeschäftigung, etwa einem Angestelltenjob, einer Ausbildung oder Elternzeit, auf eigene Rechnung arbeitest. Entscheidend ist das Verhältnis: Die Selbstständigkeit nimmt weniger Zeit in Anspruch und bringt weniger Einkommen als deine Hauptbeschäftigung.
Diese Abgrenzung ist vor allem für die Krankenversicherung wichtig. Solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, ändert sich an deinem Versicherungsschutz als Angestellter nichts.
Schritt 1: Arbeitsvertrag prüfen und Arbeitgeber informieren
Eine Nebentätigkeit ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Trotzdem solltest du vorab in deinen Arbeitsvertrag schauen:
- Anzeigepflicht: Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten meldest. Dann informierst du deinen Arbeitgeber, am besten schriftlich.
- Verbot nur mit Grund: Untersagen darf dein Arbeitgeber die Nebentätigkeit nur bei berechtigtem Interesse, zum Beispiel bei direkter Konkurrenz oder wenn deine Arbeitsleistung darunter leidet.
- Öffentlicher Dienst: Beamte und viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst brauchen eine Genehmigung.
Achte außerdem darauf, dass du deine Arbeit im Hauptjob ausgeruht erledigst. Eine Selbstständigkeit am Abend und am Wochenende ist normal, eine dauernde Überlastung schadet dir und deinem Job.
Schritt 2: Gewerbe anmelden
Direktvertrieb und Network Marketing sind Handel und damit ein Gewerbe, kein freier Beruf. Du meldest es beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an, in vielen Kommunen inzwischen online.
- Kosten: je nach Gemeinde meist zwischen 15 und 60 €
- Unterlagen: Personalausweis, bei Online-Anmeldung die eID-Funktion
- Automatische Meldungen: Das Gewerbeamt informiert Finanzamt und IHK. Du wirst automatisch Mitglied der IHK.
Ein Sonderfall ist das Reisegewerbe: Wenn du ohne vorherige Terminvereinbarung bei Menschen zu Hause verkaufst, kann eine Reisegewerbekarte nötig sein. Für Beratungen auf Termin, online oder per Telefon brauchst du sie nicht.
Schritt 3: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Spätestens einen Monat nach dem Start füllst du in ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Daraufhin bekommst du eine Steuernummer für dein Gewerbe.
Im Fragebogen gibst du deinen geschätzten Umsatz und Gewinn an und entscheidest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Schätze realistisch und eher vorsichtig: Danach richten sich eventuelle Vorauszahlungen.
Steuern: Was auf dich zukommt
| Steuer | Was gilt (Stand 2026) |
|---|---|
| Einkommensteuer | Dein Gewinn wird mit deinem Gehalt zusammengerechnet und nach deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Du gibst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) und die Anlage G ab. |
| Umsatzsteuer | Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. |
| Gewerbesteuer | Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr. Nebenberuflich fällt deshalb meist keine Gewerbesteuer an. |
| IHK-Beitrag | Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag sind bis 5.200 € Gewinn im Jahr beitragsfrei. |
Die 410-€-Grenze: Wenn du angestellt bist, bleiben Nebeneinkünfte bis 410 € im Jahr steuerfrei. Zwischen 410 und 820 € greift ein Härteausgleich, der die Steuer abmildert.
Kleinunternehmerregelung: ja oder nein? Für die meisten Nebenberufler ist sie praktisch: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Der Nachteil: Du kannst dir die Umsatzsteuer aus deinen Ausgaben nicht vom Finanzamt zurückholen. Bei geringen Startkosten fällt das kaum ins Gewicht.
Was du absetzen kannst: Alles, was du für dein Business ausgibst, etwa Arbeitsmittel, ein anteiliges Handy, Fahrten zu Kunden, Fortbildungen und Produkte, die du zu Vorführzwecken nutzt. Bewahre alle Belege auf.
Krankenversicherung und Rente
Gesetzlich versichert über deinen Job: Du bleibst über deine Anstellung versichert, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist. Als Orientierung prüfen die Krankenkassen, ob du für die Selbstständigkeit weniger Zeit aufwendest und weniger verdienst als im Hauptjob. Melde deine Selbstständigkeit der Krankenkasse, sie prüft dann deinen Fall.
Familienversichert: Wenn du über deinen Partner oder deine Eltern familienversichert bist, gilt eine Einkommensgrenze. 2026 liegt sie bei 565 € im Monat. Darüber musst du dich selbst versichern.
Rentenversicherung: Gewerbetreibende sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufe und für Selbstständige, die dauerhaft nur für einen einzigen Auftraggeber arbeiten. Im Direktvertrieb mit vielen eigenen Kunden trifft das normalerweise nicht zu.
Besondere Situationen
Elternzeit: Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, auch selbstständig. Dafür brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Einkommen aus der Selbstständigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet.
Arbeitslosengeld I: Eine Nebentätigkeit unter 15 Stunden pro Woche ist erlaubt. Du musst sie der Agentur für Arbeit melden. Vom Gewinn bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei.
Was kostet der Start im Direktvertrieb?
Im Vergleich zu einem klassischen Geschäft sind die Kosten gering: kein Laden, keine Ware auf Lager, keine GmbH. Neben der Gewerbeanmeldung fällt meist ein Startpaket an, bei PM-International zum Beispiel ein Produktset, das du selbst nutzt. Konkrete Zahlen findest du in unseren häufigen Fragen.
Wie es sich anfühlt, neben Vollzeitjob und Familie zu starten, erzählt zum Beispiel Berta, Grundschullehrerin und Mutter von vier Kindern.
Checkliste für deinen Start
- Arbeitsvertrag prüfen, Arbeitgeber bei Anzeigepflicht informieren
- Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden
- Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER ausfüllen
- Kleinunternehmerregelung wählen oder bewusst darauf verzichten
- Krankenkasse über die Selbstständigkeit informieren
- Ein eigenes Konto oder zumindest eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungen einrichten
- Alle Belege sammeln und einmal im Jahr die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen
Mit diesen sieben Schritten bist du rechtlich sauber aufgestellt und kannst dich auf das Wesentliche konzentrieren: deine Kunden und dein Business.
Häufige Fragen
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich nebenberuflich selbstständig bin?
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge enthalten eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur bei berechtigtem Interesse, etwa bei direkter Konkurrenz oder wenn deine Arbeitsleistung leidet. Im öffentlichen Dienst brauchst du in der Regel eine Genehmigung.
Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen?
Es gibt keine feste Obergrenze. Wichtig ist, dass die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich wird, sonst ändert sich deine Krankenversicherung. Steuerlich bleiben als Angestellter bis 410 € Nebeneinkünfte im Jahr frei, darüber wird der Gewinn mit deinem Gehalt zusammen versteuert.
Brauche ich ein Gewerbe für Network Marketing?
Ja. Direktvertrieb und Network Marketing gelten als Handel und damit als Gewerbe, nicht als freier Beruf. Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist meist online möglich und kostet je nach Gemeinde etwa 15 bis 60 €.
Brauche ich einen Steuerberater?
Für den Start nicht zwingend. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kannst du bei kleinen Umsätzen selbst erstellen. Ein Steuerberater lohnt sich, wenn du unsicher bist, deine Umsätze wachsen oder du die Kleinunternehmerregelung verlassen möchtest.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand siehe Aktualisierungsdatum.